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Anschrift: SET Spedition & Logistik GmbH, Niederlassung Eislingerstr. 66, D - 73084 Salach

Impressum | Kontakt | Datenschutz | Nutzungsbedingungen | Haftungsausschluss

Copyright © 1996-2020 by SET Spedition & Logistik GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017). Diese beschränken in Ziffer 23 die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach §431 HGB in Höhe von 8,33 SZR/kg je Schadenfall bzw. je Schadenereignis auf 1,25 Millionen bzw. 2,5 Millionen Euro oder 2 SZR/kg, je nachdem welcher Betrag höher ist, und bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung generell auf 2 SZR/kg. Die ADSp 2017 können Sie hier als PDF herunterladen (DE). The english version of the ADSp 2017 you can download here as PDF-File (EN).

Anpassung der Vertragsbedingungen

Vereinbarungen über die Beförderungen von Packstücken werden zum 01.01.2021 wie folgt geändert:

HÖHERE GEWALT - zu Abs. 12.2 Adsp-2017 wird ergänzt;

Höhere Gewalt ist jedes von außerhalb kommende, betriebsfremde Ereignis, das auch bei Anwendung aller Vorsicht und Aufmerksamkeit nicht vermeidbar und selbst mit allen zumutbaren Mitteln nicht abzuwenden ist. Insbesondere Kriegseinwirkungen, Terroranschläge, innere Unruhen, Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, Cyberangriffe oder andere Bedrohungen der Informationssicherheit sowie Streiks. Der Zustand und die möglichen Folgen höherer Gewalt, wie z.B. Schließungen von Ländergrenzen, Unterbrechungen des globalen oder regionalen Frachtverkehrs und anderer Logistikdienstleistungen, liegen außerhalb des Einflussbereichs von SET, haben aber auch für SET weitreichende betriebliche und wirtschaftliche Folgen. Daher behält sich SET das Recht vor, Transportleistungen ganz oder teilweise zu ändern, ihre Arbeitsabläufe und vereinbarten Preise zu modifizieren oder anderweitige Maßnahmen zu ergreifen, um den Geschäftsbetrieb der jeweils aktuellen Lage anzupassen. Dies erfolgt, um den Verpflichtungen gegenüber allen Kunden auch unter diesen Umständen möglichst weitgehend nachkommen zu können. SET wird solche Maßnahmen nicht mehr aufrechterhalten, sobald und soweit der Zustand höherer Gewalt und seine Folgen beseitigt sind.

SET ist von jeglicher Haftung aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen Auftragnehmer und SET befreit, wenn und insoweit die Haftung durch höhere Gewalt verursacht worden ist, und SET die haftungsbegründeten Umstände auch im Übrigen nicht zu vertreten hat.

MAUT- UND CO2-ZUSCHLAG

Getrennt vom Basispreis für die Beförderung der Packstücke wird für staatlich veranlasste Abgaben, auf die SET keinerlei Einfluss hat, mit direktem Bezug auf unsere Transportleistung ein vom Gesetzgeber veranlasster Zuschlag erhoben. Dies betrifft insbesondere die streckenbezogene Gebühr für die Benutzung von Bundesfernstrassen mit schweren Nutzfahrzeugen (LKW-Maut) sowie die aus der CO2-Bepreisung der Bundesregierung resultierenden Mehrkosten.


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